Arasan gibt die sofortige Verfügbarkeit seiner UFS 5.0-Host-Controller-IP bekannt

23.04.2026

Arasan gibt die sofortige Verfügbarkeit seiner UFS 5.0-Host-Controller-IP bekannt Die UFS 5.0-Host-IP wird bereits von Testunternehmen für Konformitäts- und Produktionstests genutzt.

SAN JOSE, Kalifornien, 23. April 2026 /PRNewswire/ -- Arasan setzt seine langjährige Unterstützung der JEDEC- und MIPI-Standards mit der sofortigen Verfügbarkeit der UFS 5.0-Host-Controller-IP fort. Die UFS 5.0-Host-Controller-IP von Arasan unterstützt im M-PHY-HS-Gear-6-Betrieb einen maximalen Durchsatz von 46,694 Gbit/s und bietet damit sehr hohe Datenübertragungsraten bei geringem Stromverbrauch für fortschrittliche mobile Anwendungen wie High-End-Smartphones und Edge-KI-Geräte.

Arasan UFS 5.0 Host Controller IP Block Diagram. The UFS IP is available immediately for ASIC and FPGA applications. (PRNewsFoto/Arasan Chip Systems, Inc.)

Arasan trat 2010 der UFS Association bei und war 2011 der erste Anbieter der Branche, der neben der M-PHY-IP auch umfassende UFS-IP-Lösungen anbot. Die UFS-IP von Arasan wird seit 2011 von führenden Speicherherstellern und Halbleiterunternehmen lizenziert. Unsere UFS-IP ist die de facto Standard-IP, die in UFS-Produktionstestern und UFS-Konformitätstestern verwendet wird.

Universal Flash Storage (UFS) ist ein JEDEC-Standard für leistungsstarke mobile Speichergeräte, die für die Datenspeicherung der nächsten Generation geeignet sind. UFS wird auch von der Mobile Industry Processor Interface (MIPI) als Datenübertragungsstandard für mobile Systeme übernommen. UFS umfasst sowohl den MIPI UniPro-Standard als auch den MIPI Alliance M-PHY-Standard. Arasan ist seit 2005 Vorstandsmitglied der MIPI Association und bietet das breiteste Portfolio an MIPI-IP, darunter UNIPRO-IP und M-PHY-IP.  

„Wir sind stolz darauf, unsere Führungsposition im Bereich UFS mit der Ankündigung unserer UFS 5.0-Host-IP weiter auszubauen. Diese IP-Lösung erfüllt den Bedarf an höheren Geschwindigkeiten in mobilen Anwendungen, die einen hohen Durchsatz bei geringem Stromverbrauch und geringer Pin-Anzahl erfordern. Wir freuen uns darauf, dass unsere konforme UFS 5.0-IP, die sich in Produktionstestern und Emulationsplattformen bewährt hat, die Einführung von UFS 5.0 in ASICs beschleunigen wird", sagte Prakash Kamath, CTO bei Arasan.

Die UFS 5.0-Host-IP von Arasan ergänzt unser umfassendes Portfolio an Solid-State-Speicher-IP-Lösungen, darunter xSPI-IP und PSRAM-IP für NOR-Flash, eMMC-Controller für NAND-Flash-Anwendungen mit geringem Durchsatz sowie NAND-Flash-Controller-IP mit nahtlos integrierter PHY-IP. Die PHY-IP ist bei den großen Foundries in Knoten bis hinunter zu 4 nm verfügbar. Die UFS 5.0-Host-IP von Arasan steht zusammen mit dem M-PHY DFE (Digital Front End) und dem UFS 5.0-Software-Stack zur sofortigen Lizenzierung bereit. Die UFS 5.0-Host-IP von Arasan ist für den Einsatz in FPGA- und ASIC-Anwendungen verfügbar. Bitte kontaktieren Sie sales@arasan.com

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte https://www.arasan.com/products/UFS/

Informationen zu Arasan: Arasan Chip Systems ist ein führender Anbieter von IP-Lösungen für mobile Speicher- und Konnektivitätsschnittstellen; über eine Milliarde Chips wurden bereits mit unserer IP ausgeliefert. Unsere hochwertigen, Silizium-erprobten Total IP-Lösungen umfassen digitale IP, analoge Mixed Signal PHY IP, Verifizierungs-IP, HDK und Software. Mit einem starken Fokus auf mobile SoCs stehen wir seit Mitte der 90er Jahre an der Spitze der Mobile-Evolution und unterstützen mit unserer auf Standards basierenden IP verschiedene mobile Geräte, darunter Smartphones, Autos, Drohnen und IoT-Geräte.

(PRNewsfoto/Arasan Chip Systems, Inc.)

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2959572/UFS5p0_Block_Diagram_MPHY_DFE.jpg

Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2724571/Arasan_Chip_Systems_Inc_Logo.jpg

 

 

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EU, Malaysia, Schweiz: Wachsende regulatorische Front gegen Musks Plattform X

14.04.2026

Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.

Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.

Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.

Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.