AION startet offiziell im Vereinigten Königreich und beschleunigt seine weltweite Expansion sowie die Neudefinition intelligenter Mobilität in Europa

12.06.2026

LONDON, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Am 28. Mai 2026 hat die GAC Group ihre Marke AION offiziell im Vereinigten Königreich eingeführt – ein wichtiger Meilenstein in ihrer globalen Expansionsstrategie. Durch eine strategische Partnerschaft mit Jameel Motors und ein rasch wachsendes lokales Händlernetz bringt GAC sein Engagement für umweltfreundliche Mobilität in das Vereinigte Königreich.

Eine Partnerschaft, die auf Vertrauen und langfristigem Engagement basiert

Bei der kürzlich stattgefundenen Eröffnungsveranstaltung im neuen Flagship-Autohaus von AION Auto UK in Slough kamen Führungskräfte der GAC Group, von Jameel Motors sowie strategische Handelspartner zusammen, was die Bedeutung des britischen Marktes für die europäische Strategie von GAC unterstrich.

Dieses gegenseitige Vertrauen bildet eine solide Grundlage für langfristiges Wachstum. Für die Zukunft setzt GAC auf einen stark lokalisierten Ansatz und stattet die britischen Teams mit erstklassigen Ressourcen aus, um AION zu einer führenden Marke im Bereich der Elektromobilität auszubauen.

AION V

Den Auftakt zum Markteintritt der Marke im Vereinigten Königreich macht der AION V, ein vollelektrischer Familien-SUV, der ab 36.450 Pfund (inklusive Überführung und Zulassung) erhältlich ist und ab sofort zur Probefahrt und Bestellung bereitsteht. Der AION V bietet einen geräumigen, eleganten und intelligenten mobilen Wohnraum, der perfekt auf die europäischen Vorlieben zugeschnitten ist.

Dank der fortschrittlichen „Magazine Battery 2.0"-Technologie von GAC bietet der AION V außergewöhnliche Sicherheit, Reichweite und Schnellladefunktionen. Das moderne digitale Cockpit unterstützt mehrsprachige Bedienung, Sprachsteuerung, Online-Navigation und OTA-Updates.

Neudefinition europäischer Standards mit einer ESG-orientierten Vision

Angesichts der tiefgreifenden Transformation der globalen Automobilindustrie im Zuge der Elektrifizierung und intelligenten Vernetzung hat sich GAC zum Ziel gesetzt, diesen ökologischen Wandel anzuführen. Um den hohen Anforderungen des britischen und europäischen Marktes gerecht zu werden, ist die künftige Produktpalette von GAC so konzipiert, dass sie die 5-Sterne-Sicherheitsstandards von Euro NCAP erfüllt. Dazu wird sie vielfältige neue Antriebslösungen wie EV-, PHEV- und HEV-Modelle bieten.

Die weltweite Expansion von GAC ist fest in den ESG-Prinzipien verankert. Durch die Einführung umfassender Datensicherheitsprotokolle zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer und die Priorisierung einer CO₂-armen Fertigung bekräftigt GAC weiterhin sein Engagement für eine nachhaltige Entwicklung.

Die erfolgreiche Markteinführung in London ist nicht nur eine Markenerweiterung, sondern ein klares Versprechen an die britischen Verbraucher. GAC wird auch weiterhin seine technologische Spitzenkompetenz mit tiefem Respekt für lokale Kulturen verbinden und im Einklang mit den Gemeinden im Vereinigten Königreich daran arbeiten, eine intelligentere, umweltfreundlichere und nachhaltigere Zukunft der Mobilität zu gestalten.

Die vollständigen Geschäftsbedingungen finden Sie unter: aionauto.co.uk

Die vollständige Pressemappe zum AION V sowie Bildmaterial und B-Roll-Material sind unter media.aionauto.co.uk verfügbar.

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.