BUDAPEST, Ungarn, 14. Mai 2026 /PRNewswire/ -- aiMotive, ein führender Anbieter von KI-Technologien für die Automobilindustrie, gibt heute die offizielle Markteinführung von aiWare5 bekannt, seiner NPU-IP der neuesten Generation für die Automobilindustrie. Nach einem erfolgreichen Soft Launch auf der CES und einer deutlichen Erweiterung des aiWare-Ökosystems durch eine strategische Partnerschaft mit Socionext, um den Anforderungen globaler Tier-1- und OEM-Partner gerecht zu werden, steht aiWare5 nun für die allgemeine Lizenzierung zur Verfügung. aiWare wurde zwar schon immer darauf ausgelegt, jegliche KI-Workloads im Automobilbereich zu beschleunigen, doch diese neueste Version bietet zudem vollständige Unterstützung für den aktuellen aiDrive-Software-Stack für autonomes Fahren, dessen allgemeine Lizenzierung kürzlich angekündigt wurde.

Im Gegensatz zu vielen anderen universell einsetzbaren NPUs auf dem Markt wurde aiWare von Grund auf speziell für die Inferenzverarbeitung im Automobilbereich entwickelt. aiWare5 bietet gegenüber dem serienerprobten aiWare4 zahlreiche wesentliche Verbesserungen, indem es die branchenführende Effizienz beibehält und gleichzeitig den für Systeme der nächsten Generation erforderlichen enormen Durchsatz deutlich steigert. Während aiWare4 seine Leistungsfähigkeit bereits durch die Bereitstellung vollständiger L2+-Fahrlösungen auf kostengünstigen Plattformen wie dem Nextchip APACHE6 unter Beweis gestellt hat, führt aiWare5 zahlreiche neue Funktionen und Verbesserungen ein, darunter:
Diese einzigartige Kombination aus Leistungsskalierbarkeit und Benutzerfreundlichkeit bei der Systemmodellierung ermöglicht schnellere Designzyklen – von Edge-Sensorprozessoren bis hin zu zentralisierten Hochleistungs-Fahrzeug-Computing-Plattformen.
Als weltweit erste ISO 26262 ASIL B-zertifizierte NPU-IP bietet aiWare eine sicherheitsorientierte Grundlage für Serien-Automobilprogramme. Entwickelt als Safety Element out of Context (SEooC), wird es durch umfassende Sicherheitsdokumentation und Compliance-Unterstützung ergänzt, was die Integration in ASIL B- und höher konforme Systeme vereinfacht.
Über die Hardware hinaus wird aiWare5 durch branchenführende Entwicklungstools ergänzt. Der einzigartige, GPU-optimierte aiWare-Emulator ermöglicht eine groß angelegte Software-in-the-Loop (SiL)-Validierung des endgültigen KI-basierten ADAS-Software-Stacks ohne Ziel-Silizium. In Kombination mit aiWare Studio – das eine Offline-Optimierung neuronaler Netze und eine Leistungsabschätzung mit einer Abweichung von weniger als 5 % vom endgültigen Silizium ermöglicht – können Entwicklungsteams den Großteil der Workload-Optimierung bereits vor der Verfügbarkeit der Hardware abschließen, was die Entwicklungszeiten und das Integrationsrisiko erheblich reduziert.
Das deterministische Design der Architektur unterstützt zudem die Zertifizierungsbemühungen und gewährleistet vorhersehbare, serienreife Leistung in sicherheitskritischen Automobilanwendungen.
„aiWare5 stellt einen großen Schritt vorwärts bei der skalierbaren, serienreifen KI-Beschleunigung für den Automobilbereich dar", sagte Márton Fehér, SVP of Semiconductor Engineering. „Von Anfang an haben wir uns der automobil-nativen Inferenz verschrieben. Während andere allgemeine Designs anpassen, ermöglicht uns unser Fokus auf die spezifischen Anforderungen der Fahrzeugumgebung, OEMs und Halbleiterpartnern eine konkurrenzlose, sicherheitszertifizierte und zukunftssichere NPU-IP-Lösung anzubieten."
aiWare5 ist ab sofort für die sofortige Lizenzierung und IP-Bereitstellung verfügbar und eignet sich für die Integration in Automotive-SoCs der nächsten Generation, dedizierte KI-Beschleuniger-Coprozessoren oder Chiplets.
Weitere Informationen finden Sie auf: www.aimotive.com
Kontakt:
Bence Boda
Marketing Director
bence.boda@aimotive.com
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Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.