Französische PV-Anlagen für Privathaushalte mit einer Leistung von bis zu 9 kWp können nun den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % in Anspruch nehmen, , allerdings nur mit Modulen, die die anspruchsvolle PPE2 V2 Zertifizierung erfüllen. AIKO ist einer der wenigen Hersteller, denen dies gelingt.
DÜSSELDORF, Deutschland, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- AIKO hat bestätigt, dass seine Photovoltaik-Module gemäß der neu in Kraft getretenen PPE2 V2-Zertifizierung für den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % in Frankreich in Frage kommen. Dies macht AIKO zu einem wichtigen Wegbereiter für französische Wohnanlagen, die den Vorzugssteuersatz in Anspruch nehmen wollen.
Nach französischem Recht wird auf PV-Anlagen für Privathaushalte standardmäßig eine Mehrwertsteuer von 20 % erhoben. Der ermäßigte Satz von 5,5 % gilt nur für Anlagen bis zu 9 kWp , die alle PPE2 V2-Kriterien erfüllen. Für Anlagen über 9 kWp gelten weiterhin 20 % Mehrwertsteuer. Die Module AlKO-A-MCE60Db und AIKO-A-MCE54Db sind jetzt im offiziellen Certisolis-Register der Produkte aufgeführt, die für die französische Mehrwertsteuerermäßigung von 5,5 % in Frage kommen.
Was ist PPE2 V2?
Die Zertifizierung PPE2 V2 (Product Environmental Footprint 2, Version 2) ist eine anspruchsvolle französische Umweltnorm, die im September 2025 eingeführt wurde. Um in den Genuss der 5,5%igen Mehrwertsteuer zu kommen, muss ein PV-Modul gleichzeitig die Anforderungen erfüllen:
Der Kohlenstoffgrenzwert von 530 kg CO₂eq/kWc ist außerordentlich schwer zu erreichen. Er zwingt die Hersteller, ihre gesamte Lieferkette zu dekarbonisieren, vom Polysilizium bis zum fertigen Modul. Nur sehr wenige Module auf dem Markt erreichen dies derzeit.
AIKO ist es gelungen, alle PPE2 V2-Kriterien zu erfüllen und gleichzeitig Module zu liefern, die ihren branchenführenden Wirkungsgrad von 24,4–24,5 % (Maximierung des Ertrags auf Dächern mit begrenztem Platzangebot) und ein ästhetisches, komplett schwarzes Design beibehalten. Diese Kombination ermöglicht französischen Hausbesitzern eine kürzere Amortisationszeit und eine höhere Investitionsrendite.
Ein klarer Marktvorteil
Die PPE2 V2-Zertifizierung setzt eine hohe Messlatte, die nur wenige Hersteller erreicht haben. Der Erfolg von AIKO beweist sein Engagement für eine nachhaltige, kohlenstoffarme Produktion. Für den französischen Wohnungsmarkt bedeutet dies, dass hochwertige, hocheffiziente Solaranlagen nun zu deutlich niedrigeren Kosten erhältlich sind - ohne Kompromisse bei der Leistung.
Informationen zu AIKO
AIKO ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Solartechnologie, das sich auf die Forschung, Entwicklung und Herstellung von Produkten zur Solarstromerzeugung spezialisiert hat. AIKO bietet seinen Kunden Solarzellen, ABC-Module (All Back Contact) und szenariobasierte Komplettlösungen an. Geleitet von der Mission „Empowering transformation towards a carbon-free era" (Den Wandel hin zu einer CO₂-freien Ära vorantreiben) setzt AIKO weiterhin auf extreme Innovation und Spitzentechnologie.
Weitere Informationen finden Sie unter https://aikosolar.com.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.