10 ARBEITSTAGE LESEZEIT: DAS KLEINGEDRUCKTE ZUM DATENSCHUTZ IM DIGITALEN ALLTAG EINER FAMILIE IST UMFANGREICHER ALS SHAKESPEARES GESAMTWERK, ZEIGT EINE NEUE STUDIE

28.09.2026

Eine Familie im Vereinigten Königreich würde etwa 83 Stunden bzw. 10,4 Arbeitstage benötigen, um die 257 Dokumente zu Datenschutz und Nutzungsbedingungen zu lesen, die mit einem ganz normalen Tag verbunden sind.

ZÜRICH, 28. September 2026 /PRNewswire/ -- Laut einer neuen Studie der Web3 Foundation würde eine Familie im Vereinigten Königreich mehr als 10 volle Arbeitstage benötigen, um das Kleingedruckte zum Datenschutz der digitalen Dienste und Systeme zu lesen, die an einem ganz normalen Tag genutzt werden.

The Terms and Conditions behind a family's digital day are longer than Shakespeare's complete works, a Study by the Web3 Foundation found.

Das modellierte Familienszenario umfasste 257 Dokumente mit insgesamt 1 184 835 Wörtern. Das entspricht etwa 83 Stunden Lesezeit oder 10,4 Acht-Stunden-Arbeitstagen und damit 34 % mehr als die 884 647 Wörter in William Shakespeares Gesamtwerk.

Das Whitepaper Everyday Surveillance: What One Ordinary Day May Reveal About You (Überwachung im Alltag: Was ein ganz normaler Tag über Sie verraten kann) untersuchte sechs Modellhaushalte im Vereinigten Königreich und in den USA. Forscher identifizierten 1195 relevante Dokumente zu den Themen Verbraucherdatenschutz und Nutzungsbedingungen, die mehr als 5,38 Millionen Wörter umfassten.

Von insgesamt 143 Unternehmen und Institutionen geben 83 % an, dass sie personenbezogene Daten für Marketing- oder Werbezwecke nutzen dürfen, 80 % dürfen diese mit anderen Informationen kombinieren, 71 % dürfen sie an Geschäftspartner weitergeben und mindestens 24 % verfügen über Dokumente, aus denen hervorgeht, dass Nutzerdaten zum Trainieren oder Verbessern von KI-Systemen oder Systemen für maschinelles Lernen verwendet werden dürfen.

Die Studie erhebt weder den Anspruch, eine landesweite Erhebung zu sein, noch das Nutzungsverhalten aller Nutzer zu beschreiben. Sie untersucht dokumentierte Möglichkeiten und Berechtigungen anhand evidenzbasierter Modellszenarien, die gängige digitale Dienste sowie Systeme im Vereinigten Königreich und in den USA betreffen.

Gavin Wood, Gründer der Web3 Foundation, sagte: „Wir haben getan, wozu Verbraucher aufgefordert werden: Wir haben die Datenschutzerklärungen gelesen. Für die als Beispiel herangezogene Familie im Vereinigten Königreich bedeutet ein ganz normaler Tag mehr als zehn Arbeitstage Lesezeit. Nichts davon ist verborgen. Vielmehr wird es öffentlich, vollständig und in einem Umfang offengelegt, der einer Verschleierung gleichkommt."

Bill Laboon, Bereichsleiter technische Operationen bei der Web3 Foundation, sagte: „Es ist bemerkenswert, wie viele Daten bei ganz alltäglichen digitalen Aktivitäten anfallen können. Der Bericht wirft die Frage auf, ob wir Dienste anders gestalten können, indem wir den Menschen beispielsweise die Möglichkeit bieten, das Erforderliche nachzuweisen, ohne dabei routinemäßig die zugrunde liegenden Informationen offenzulegen."

Das Whitepaper und die technische Methodik: https://web3.foundation/insights/

Medienanfragen: Tom Collins, tom@zebek.co.uk, +44 7904 496117

Informationen zur Web3 Foundation: Die Web3 Foundation setzt sich für ein gerechteres Internet ein.

Web3 Foundation Logo

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Trump-Besuch in Davos: Ermittler prüfen angebliche Mordpläne, Verfahren wird gestoppt

08.10.2026

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.

Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.

Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.