
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Causa des 2023 verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek nimmt nach der Auswertung seines Laptops durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wieder deutlich an Fahrt auf. An diesem Befragungsblock stehen zunächst vier kurze Einvernahmen auf dem Programm, bei denen ein Oberstaatsanwalt der WKStA als erster Auskunftsperson den Auswertungsbericht erläutern soll. Im Zentrum steht die Frage, welche Tätigkeiten Pilnacek nach seiner Suspendierung ausgeübt hat und welche Kontakte er aus seiner früheren Spitzenposition im Justizapparat weiterhin pflegte.
Den sichergestellten Daten zufolge soll Pilnacek auch nach seiner Suspendierung Nebenjobs nachgegangen sein und insbesondere Personen und Politiker aus dem ÖVP-Umfeld beraten haben. Zudem besteht laut den Medienberichten, die sich auf den WKStA-Bericht stützen, der Verdacht, dass justizinterne E-Mails nach außen gelangt sein könnten – konkret an Personen im Umfeld von Beschuldigten. Der Untersuchungsausschuss will nun klären, in welchem Ausmaß Pilnacek seine frühere Funktion und sein Insiderwissen genutzt haben könnte und ob dadurch laufende Strafverfahren berührt wurden.
Die politischen Reaktionen auf die Auswertung fallen scharf aus. FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger sprach im Vorfeld der Sitzung von einer engen Vernetzung zwischen Pilnacek und der ÖVP-Spitze und verwies darauf, dass der frühere Sektionschef in Strafverfahren gegen Personen aus der ÖVP aufseiten der Verteidiger agiert habe. Auch Grüne, SPÖ und NEOS sehen laut ihren Fraktionsführungen Klärungsbedarf: Grünen-Politikerin Nina Tomaselli bezeichnete Pilnacek als „höchstrangigen Justizbeamten“ und zugleich „Helfer für die ÖVP“ und hob hervor, mit welcher Selbstverständlichkeit die Partei offenbar auf seine Unterstützung zurückgegriffen habe. NEOS-Fraktionsführerin Sophie Wotschke stellte die Frage nach einem möglichen Gegengeschäft, da unentgeltliche Beratungen in diesem Umfeld „eher unüblich“ seien.
SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer stufte den Auswertungsbericht als „sehr, sehr relevant“ ein und sieht darin Hinweise, wie Einfluss auf Strafverfahren genommen worden sein könnte. Er spricht von einem Netzwerk hoher Beamter, zu dem er auch den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, zählt. Parallel dazu denkt die FPÖ nach den jüngsten Enthüllungen laut Medienberichten über eine Verlängerung des U-Ausschusses nach. Nach den ersten Zeugen am Mittwoch sollen am selben Tag noch die Kabinettschefin von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sowie zwei niederösterreichische Exekutivbeamte befragt werden. Am Donnerstag folgen der Leiter des Bundeskriminalamts, Andreas Holzer, und Innenminister Karner selbst, dem insbesondere von der Opposition intensive Befragungen angekündigt werden.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.