Wildvögel als Überträger: Ministerium warnt vor Kontakt zu Geflügel

10.03.2026


Nach Ausbrüchen in Brandenburg und Bayern warnt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerium vor dem Risiko einer Infektion mit der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel. Die Gefährdungslage sei mit der ohnehin bereits seit dem vergangenen Herbst verstärkt grassierenden Geflügelpest vergleichbar, heißt es auf Anfrage. Beide Viren zirkulieren aktuell bei Wildvögeln, was die Übertragungsgefahr auf Nutzgeflügel erhöht.

Für Geflügelhalter gilt eine strikte Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, die auch als "atypische Geflügelpest" bezeichnet wird. Das Ministerium fordert Landwirte auf, die "Grundregeln der Biosicherheit" einzuhalten und besonders den Kontakt ihrer Tiere zu Wildvögeln zu vermeiden. Zusätzlich muss der Gesundheitszustand der Tiere gewissenhaft kontrolliert werden, um frühe Anzeichen einer Infektion zu erkennen.

Ende Februar hatte das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald über den bundesweit ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 30 Jahren bei Geflügel in Brandenburg informiert. Kurz danach folgten Ausbrüche in Bayern. Laut FLI gibt es aktuell 21 bestätigte Seuchenfälle. Die Erkrankung verläuft bei den Tieren in der Regel tödlich, während das Virus für den Menschen ungefährlich ist.

In Sachsen-Anhalt plant das Landwirtschaftsministerium für Mitte März Gespräche mit Vertretern des Wirtschaftsverbandes Eier und Geflügel und der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt. Ziel ist die Diskussion von Möglichkeiten zur Verbesserung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen. Landwirte werden angehalten, bei Symptomen wie Schwäche, zurückgehender Legeleistung, Durchfall oder Atemnot umgehend tierärztlichen Rat einzuholen.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.