
Die Wiener Börse hat am Mittwoch eine leichte Erholung nach den deutlichen Verlusten der Vortage verzeichnet. Der ATX schloss 1,51 Prozent höher auf 5.515,85 Punkte, nachdem der heimische Leitindex zu Wochenbeginn in der Spitze über sechs Prozent abgesackt war. Auch der ATX Prime legte um 1,46 Prozent auf 2.741,14 Zähler zu, während andere europäische Börsenbarometer Gewinne im ähnlichen Ausmaß verzeichneten.
Für die Entspannung an den Märkten sorgte vor allem der Rückgang der Öl- und Gaspreise von ihren jüngsten Kursspitzen. Die Energiepreise kamen am Mittwoch merklich von den Höchstwerten des Vortages zurück, bleiben im Vergleich zur Vorwoche jedoch noch deutlich erhöht. Dieser Rückgang dämpfte die Sorgen vor den wirtschaftlichen Auswirkungen des Konflikts im Iran.
Zwei Faktoren trugen zur Beruhigung der Energiemärkte bei: Zum einen sorgten vage Hoffnungen auf mögliche Verhandlungen zur Beendigung des Konflikts für Entspannung. Die Zeitung "New York Times" hatte berichtet, dass iranische Geheimdienstmitarbeiter indirekt an den US-Geheimdienst CIA ein Angebot zur Verhandlung von Bedingungen für ein Kriegsende unterbreitet hätten, was das iranische Geheimdienstministerium jedoch dementierte. Zum anderen hatte eine Ankündigung von US-Präsident Donald Trump den Anstieg der Ölpreise gebremst, wonach die US-Marine Tanker bei der Durchfahrt durch die Straße von Hormuz eskortieren könnte und Trump Risikoversicherungen und Garantien für den gesamten Seehandel in der Region in Aussicht stellte.
Unter den Einzeltiteln zählten einige Werte, die an den vergangenen Tagen deutlich Federn lassen mussten, zu den größeren Gewinnern. So zogen FACC um 10,9 Prozent an, AT&S konnte sich um 7,4 Prozent erholen und Do&Co gewann 3,7 Prozent. Die schwer gewichteten Banken Erste Group und BAWAG erholten sich um 2,8 respektive 1,1 Prozent. Der Baukonzern Porr legte nach Zahlen um 2,4 Prozent zu, wobei Analyst Michael Marschallinger von der Erste Group von einer soliden Ertragsdynamik und robusten Auftragslage sprach, die auf Aufwärtspotenzial deute.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.