VW-Betriebsratschefin Cavallo offen für Rüstungsprojekte

10.03.2026


Die Betriebsratschefin von Volkswagen, Daniela Cavallo, hat sich in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur offen für Rüstungsprojekte bei dem Autobauer gezeigt. "Ich bin der Meinung, dass Deutschland und Europa unabhängiger werden müssen im Bereich Verteidigung", sagte Cavallo. Sie begründet ihre Haltung mit den Veränderungen in der Welt und der Notwendigkeit, dass Europa ein Gegengewicht aufbauen müsse.

Vor allem für das Volkswagen-Werk im niedersächsischen Osnabrück könnte die Rüstungsproduktion eine Zukunftsperspektive darstellen. "Wir prüfen alle Möglichkeiten, um den Standort Osnabrück zukunftsfest aufzustellen", erklärte die Arbeitnehmervertreterin. Dabei verwies sie auf die bereits bestehende Expertise innerhalb des Konzerns: Die Tochtergesellschaft MAN baut seit Jahren in einem Gemeinschaftsunternehmen mit Rheinmetall Militärlastkraftwagen.

Cavallo, die seit fünf Jahren den Betriebsrat des größten europäischen Autobauers führt, sieht die Automobilindustrie weiterhin in einer angespannten Lage. Geopolitische Konflikte und Handelsstreitigkeiten, darunter neue US-Zölle, setzten die Branche zusätzlich unter Druck. Diese Herausforderungen müsse der Vorstand bewältigen, betonte die Betriebsratschefin.

Gleichzeitig erteilte Cavallo neuen Sparprogrammen zulasten der Belegschaft eine klare Absage. Ihre Aufgabe sei es, darauf zu achten, dass bestehende Vereinbarungen eingehalten würden und nicht einseitig neue Sparmaßnahmen aufgelegt würden. Mit dem Ende 2024 vereinbarten Sanierungsprogramm, das den Abbau von 35.000 Arbeitsplätzen in Deutschland bis 2030 vorsieht, werde der Belegschaft bereits einiges abverlangt. Dieses Programm müsse nun konsequent umgesetzt werden, so Cavallo, die zuversichtlich ist, dass nach jeder Krise wieder bessere Zeiten kommen.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.