Vierter Insolvenzantrag in sechs Jahren: Hoffnung auf Insolvenzgeld für Galeria-Personal

08.10.2026


Die Beschäftigten der angeschlagenen Warenhauskette Galeria blicken angespannt auf die Bundesagentur für Arbeit. Nach dem jüngsten Insolvenzantrag der Gruppe beim Amtsgericht Düsseldorf steht die Frage im Raum, ob für die rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 83 Filialen erneut Insolvenzgeld gezahlt wird. Insgesamt warten nach Unternehmensangaben etwa 83.000 Beschäftigte in der Galeria-Gruppe auf Klarheit. Die Entscheidung der Behörde wird in Kürze erwartet.

Nach bisheriger Lesart des Insolvenzrechts schien die Lage eindeutig: Weil die Zahlungsprobleme aus der Insolvenz des Jahres 2024 noch nicht vollständig abgearbeitet sind und sich das Unternehmen weiterhin in der sogenannten Planüberwachung befindet, galt eine erneute Zahlung von Insolvenzgeld als praktisch ausgeschlossen. Die Planüberwachung wird von vielen Fachleuten als Hinderungsgrund gewertet, ein weiteres Mal auf die Lohnersatzleistung zurückzugreifen.

Neue Dynamik erhält der Fall jedoch durch die juristische Struktur des Warenhauskonzerns. Das 2024 insolvent gegangene Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof GmbH besteht formal zwar fort, die operative Geschäftstätigkeit wurde jedoch auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen. Nach Einträgen in den einschlägigen gerichtlichen Registern befindet sich diese Gesellschaft nicht in der Planüberwachung. Für ihre Beschäftigten könnte damit – streng formaljuristisch betrachtet – erneut ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Antrag gestellt; das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert und damit schneller an die Belegschaft ausgezahlt werden. Die monatliche Gehaltssumme wird auf knapp 25 Millionen Euro beziffert.

Insolvenzexperten bewerten die Konstellation unterschiedlich. Der Fachanwalt Manfred Hunkemöller spricht von einer ungewöhnlichen Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine neue Gesellschaft, hält aber fest, dass bei einem wirksamen Arbeitgeberwechsel und erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld zu gewähren sei. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing mahnt dagegen zur Zurückhaltung: Die bloße Existenz einer anderen juristischen Person reiche nicht aus. Entscheidend sei, ob ein neues Insolvenzereignis im Rechtssinn vorliegt und die Galeria S.à r.l. & Co. KG tatsächlich als anderer Arbeitgeber im Kontext des Insolvenzgeldrechts zu bewerten ist. Hinweise dazu liefert nach seiner Einschätzung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, insbesondere für Fälle eines Arbeitgeberwechsels während eines laufenden Sanierungsverfahrens.

Damit steht die Bundesagentur für Arbeit vor einer Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung über den Einzelfall Galeria hinaus. Sie muss prüfen, ob die Kombination aus erneuter Insolvenz, laufender Planüberwachung und zwischenzeitlichem Übergang des Geschäftsbetriebs auf eine andere Gesellschaft die Voraussetzungen für ein weiteres Insolvenzgeld erfüllt. Für die Beschäftigten geht es um eine zentrale Brücke in einer erneuten Krisenphase, während die Fachwelt aufmerksam verfolgt, ob die Behörde der formaljuristischen Argumentation folgt oder an der strengen bisherigen Linie festhält.

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Vom «Rundschau»-Moderator zum Podcast-Host: Brotz plant Neustart bei Blick

08.10.2026


Sandro Brotz kehrt dem Schweizer Radio und Fernsehen den Rücken und wechselt Anfang 2027 zur Boulevardzeitung «Blick». Der 56-jährige Journalist, derzeit Moderator und stellvertretender Leiter der Polit-Talksendung «Arena», wird SRF Ende Januar 2027 verlassen. Bis voraussichtlich Mitte Januar führt er weiterhin durch die «Arena». Beim zum Ringier-Konzern gehörenden «Blick» soll Brotz einen neuen Video-Podcast aufbauen und moderieren, der mehrmals pro Woche Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufgreift.

Der Schritt markiert das Ende einer knapp 15-jährigen SRF-Ära für Brotz. Seit seinem Wechsel nach Leutschenbach im Juni 2012 prägte er zunächst als Moderator der investigativen Sendung «Rundschau» das Programm, später zusätzlich als Gastgeber des «Rundschau Talk». 2019 übernahm er schliesslich die «Arena» von Jonas Projer. Als Grund für den Wechsel nennt Brotz die Möglichkeit, bei «Blick» ein neues Format mitzuentwickeln und damit über die Rolle des klassischen Moderators hinauszugehen. Ganz neu ist das Ringier-Umfeld für ihn nicht: Vor seiner SRF-Zeit war er bereits unter anderem stellvertretender Chefredaktor des «SonntagsBlick».

Der Abgang von Brotz wirft bei SRF unmittelbar die Nachfolgefrage auf. Als Topfavorit galt zuletzt sein Kollege Mario Grossniklaus, der seit 2024 einmal im Monat die «Arena» moderiert und damit Brotz entlastet. Der 49-Jährige hat dieser Spekulation nun jedoch eine klare Absage erteilt. Auf Linkedin schrieb Grossniklaus, er werde sich nicht auf die Nachfolge seines «geschätzten Kollegen» bewerben. Stattdessen wolle er sich auf seine Aufgaben in der Wahlleitung von SRG und SRF konzentrieren – eine Funktion, die er als «grösste und spannendste Aufgabe» seiner bisherigen Karriere bezeichnet.

Mit der Absage von Grossniklaus bleibt offen, wer Brotz ab etwa Mitte Januar beerben wird. SRF verweist darauf, man wolle sich vorerst auf eine geordnete Übergabe der «Arena» konzentrieren. Der Wechsel von Brotz reiht sich ein in eine Serie prominenter Abgänge von SRF in Richtung Dufourstrasse: Bereits zuvor hatten unter anderem Reto Scherrer, Steffi Buchli, Christine Maier, Hannes Britschgi und der frühere «Arena»-Moderator Jonas Projer den Schritt zum Ringier-Konzern gewagt. Die Motive reichen von besseren Angeboten bis hin zum Wunsch, den eigenen Namen in neuen Rollen und Formaten zu positionieren – mit sehr unterschiedlichem Ausgang.