
Im Kanton Waadt spitzt sich die politische Krise um Staatsrätin Valérie Dittli zu. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine Resolution verabschiedet, in der die Mitte-Politikerin formell zum Rücktritt aufgefordert wird. Der Vorstoss ist rechtlich nicht bindend, soll nach dem Willen der Initianten aber ein «starkes Signal» senden und Dittli dazu bewegen, aus eigenem Antrieb aus der Kantonsregierung auszuscheiden.
Ausgelöst wurde die Resolution durch einen neuen, als belastend eingestuften Bericht, der am vergangenen Freitag veröffentlicht wurde. Der frühere Kantonsrichter Jean-François Meylan hält darin fest, Dittli habe eine vertrauliche Vereinbarung abgeschlossen, wonach eine Strafanzeige gegen sie zurückgezogen wurde, ohne den Staatsrat zu informieren. Ihr wird vorgeworfen, gelogen und Informationen zurückgehalten zu haben. Laut dem Bericht geniesst sie im Regierungskollegium deshalb nicht mehr das volle Vertrauen, das sich nur schwer wiederherstellen lasse.
Die Resolution wurde vom Grünen-Fraktionschef Kilian Duggan eingebracht und von allen linken Parteien sowie den Grünliberalen unterstützt. Die FDP und die SVP enthielten sich mehrheitlich. Insgesamt nahm der Grosse Rat den Vorstoss mit 72 Ja-Stimmen bei 5 Nein und 58 Enthaltungen an. Der Staatsrat hat nun drei Monate Zeit, um Stellung zu nehmen. Eine Möglichkeit, eines seiner Mitglieder zu suspendieren oder abzusetzen, hat das Gremium jedoch nicht.
Dittli hatte bereits am Freitag einen Rücktritt ausgeschlossen und sich in einer persönlichen Stellungnahme gegen einzelne Vorwürfe verteidigt. Sie bekräftigte ihren Willen, weiterhin für den Kanton tätig zu sein. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA liess ihr Dienst ausrichten, sie habe nicht vor, auf die Resolution zu reagieren und halte an ihrer Erklärung vom Freitag fest. Damit prallen im Kanton Waadt ein deutlich artikulierter politischer Vertrauensverlust und der Anspruch der Regierungsrätin, ihr Mandat fortzuführen, direkt aufeinander.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.