
Am Wochenende vom 24. auf den 25. Oktober 2026 stellt Europa turnusgemäß die Uhren auf Winterzeit um – in diesem Jahr so früh wie nur möglich. Nach den geltenden EU‑Regeln erfolgt der Wechsel stets am letzten Sonntag im Oktober. 2026 fällt dieser auf den 25. Oktober und damit auf das frühestmögliche Datum, das der Kalender zulässt. In Frankreich werden in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 3.00 Uhr die Uhren auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Die Folge: Der Tag dauert offiziell 25 Stunden, und viele Menschen verbuchen eine zusätzliche Stunde Schlaf.
In Spanien greift derselbe Mechanismus, mit regionalen Unterschieden bei der Uhrzeit. Auf der Halbinsel, auf den Balearen sowie in Ceuta und Melilla springen die Zeiger in der Nacht um 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurück. Wer zu diesem Zeitpunkt wach ist, erlebt die gleiche Stunde zweimal. Auf den Kanarischen Inseln verschiebt sich der Moment des Wechsels wegen der unterschiedlichen Zeitzone um eine Stunde nach vorn: Dort wird um 2.00 Uhr auf 1.00 Uhr zurückgestellt. Das Ziel ist in allen Regionen gleich – die geltenden EU‑Vorgaben zur saisonalen Zeitumstellung werden harmonisiert umgesetzt.
Der Wechsel auf die Winterzeit bringt veränderte Lichtverhältnisse mit sich. Morgens wird es nach der Umstellung früher hell, dafür setzt die Dämmerung nach der Uhr früher ein. In Spanien wie in Frankreich läuft das Winterhalbjahr regulär bis zum nächsten Wechsel auf Sommerzeit im März 2027. Die Grundidee hinter der seit den 1970er‑Jahren etablierten Praxis: Tageslicht besser mit typischen Aktivitätszeiten zu synchronisieren und so Energie einzusparen. Dass die Umstellung jeweils in der Nacht erfolgt, soll Störungen im Alltagsablauf begrenzen – von Pendelwegen bis hin zu logistischen Abläufen.
Gleichzeitig bleibt das System umstritten. In Frankreich wird zunehmend hinterfragt, ob die Zeitumstellung unter heutigen Bedingungen noch nennenswerte Energieeffekte bringt. Kritiker verweisen zudem auf mögliche gesundheitliche Belastungen, etwa Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen oder eine erhöhte Anfälligkeit für Herz‑Kreislauf‑Probleme, besonders bei Kindern und älteren Menschen mit empfindlicherem Biorhythmus. In Spanien wiederum sorgt die rechtliche Konstruktion dafür, dass auch 2026 nicht die letzte Umstellung sein wird: Nationale Vorschriften setzen die EU‑Regeln auf unbestimmte Zeit um, und jüngst veröffentlichte europäische Kalender bestätigen die Fortführung des Systems über das Jahr 2026 hinaus.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.