Tankstellenpreise steigen: Iran-Konflikt erreicht deutsche Zapfsäulen

11.03.2026


Die Inflation in Deutschland ist im Februar auf 1,9 Prozent gesunken und liegt damit erstmals seit Monaten wieder unter der Zwei-Prozent-Marke. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verteuerten sich Waren und Dienstleistungen damit etwas weniger als im Januar, als die Teuerungsrate noch 2,1 Prozent betrug. Besonders auffällig ist der Rückgang bei Lebensmitteln, wo die Preise nur noch um 1,1 Prozent stiegen, während Energie sogar 1,9 Prozent günstiger war als im Vorjahresmonat.

Doch diese scheinbare Entspannung könnte trügerisch sein. Der Iran-Krieg hat die Ölpreise zeitweise über die Marke von 100 US-Dollar katapultiert, was sich bereits an deutschen Tankstellen bemerkbar macht. Experten warnen, dass sich dieser Preisschock entlang der gesamten Wertschöpfungskette fortsetzen und so die Verbraucherpreise in den kommenden Jahren beeinflussen könnte. Die Dauer des Konflikts spielt dabei eine entscheidende Rolle für die weitere Entwicklung.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat in einer Simulation konkrete Zahlen vorgelegt: Bei einem dauerhaft erhöhten Ölpreis von 100 US-Dollar könnten die Verbraucherpreise 2026 um etwa 0,8 Prozent und 2027 um 1,0 Prozent höher liegen. Höhere Energiepreise verteuern Transport, Heizung, Produktion und viele Vorprodukte – Effekte, die sich bis zu den Endverbrauchern durchschlagen. Bislang rechneten Volkswirte mit einer Inflationsrate knapp über zwei Prozent für das Gesamtjahr, doch diese Prognose könnte sich angesichts der geopolitischen Entwicklungen als überholt erweisen.

Der aktuelle Ölpreisanstieg weckt Erinnerungen an die Energiekrise nach Beginn des Ukraine-Konflikts 2022, als sich Energie und Lebensmittel in Deutschland rasant verteuerten und die Inflation auf Rekordwerte von fast neun Prozent schnellte. Zwar hat sich die Teuerungsrate im Schnitt des vergangenen Jahres auf 2,2 Prozent beruhigt, doch die Nachwirkungen sind noch spürbar: Nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sind die Nahrungsmittelpreise zwischen 2021 und 2025 um fast 32 Prozent gestiegen. Ob sich diese Entwicklung durch den Iran-Konflikt wiederholt, hängt maßgeblich von dessen Dauer und Intensität ab.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.