
Der Verwaltungsrat des Schweizer TV-Streaming-Anbieters Zattoo hat Tina Rodriguez per 1. April 2026 zur CEO ad interim ernannt. Sie folgt auf Roger Elsener, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, um die Position des Direktors des Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) zu übernehmen. Mit dieser Ernennung aus den eigenen Reihen stellt Zattoo sicher, dass die eingeschlagene Unternehmensstrategie konsequent weitergeführt wird.
Roger Elsener war seit Oktober 2024 CEO von Zattoo und setzte in dieser Zeit wichtige strategische Impulse. Unter seiner Leitung stärkte das Unternehmen seine Marktposition durch neue Partnerschaften und Wachstumsinitiativen. Dazu zählen Kooperationen im Ad Sales mit HBO Max und Paramount+, neue Plattformpartner wie Digitec Galaxus, Waoo, Kabelnoord und WWZ sowie die Integration der Mediatheken von ARD und ZDF. Elsener dankte dem Verwaltungsrat und den Kollegen für das entgegengebrachte Vertrauen und verwies auf die einmalige berufliche Chance beim SRF.
Bei SRF folgt der 47-jährige Elsener ab 1. Mai 2026 auf Nathalie Wappler, die im September 2025 ihren Rücktritt angekündigt hatte. Der Verwaltungsrat der SRG wählte Elsener einstimmig auf Vorschlag des Regionalvorstands SRG Deutschschweiz. SRG-Generaldirektorin Susanne Wille bezeichnete Elsener als erfahrenen Medienmanager und Digitalexperten, der den digitalen Wandel von SRF konsequent fortsetzen werde.
Mit Tina Rodriguez übernimmt eine erfahrene internationale Managerin die operative Führung bei Zattoo. Sie ist seit Januar 2026 als Chief Consumer Officer bei Zattoo tätig und verantwortet das Direct-to-Consumer-Geschäft sowie Corporate Communications. Zuvor war sie in leitenden Funktionen bei Liberty Global, Sunrise, UPC Schweiz, Unity Media und weiteren Unternehmen tätig. Rodriguez betonte, dass Kundenzufriedenheit, Partnerschaften und die Mitarbeitenden zentrale Grundlagen für den zukünftigen Erfolg von Zattoo sind. Der Verwaltungsrat würdigte die Arbeit des scheidenden CEO und setzt gleichzeitig auf Kontinuität durch die interne Nachfolge.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.