St. Galler IT-Dienstleister Abraxas setzt bei CFO-Nachfolge auf Kontinuität

08.10.2026


Der St. Galler IT-Dienstleister Abraxas stellt seine Finanzspitze neu auf und setzt dabei konsequent auf eine interne Lösung. Per 1. April 2027 übernimmt Ruedi Häni die Funktion des Chief Financial Officer (CFO) sowie die Leitung Finance & Procurement und rückt in die Geschäftsleitung auf. Der 47-Jährige folgt auf Rolf Lichtin, der Ende März 2027 nach fast zehn Jahren als Finanzchef des Unternehmens in die Frühpension geht.

Mit der früh kommunizierten Nachfolgeregelung zielt Abraxas auf Planungssicherheit und einen reibungslosen Übergang. Der Verwaltungsrat spricht explizit von einem nahtlosen Wechsel an der Finanzspitze. CEO Reto Gutmann würdigt den langjährigen Weg mit dem bisherigen CFO und hebt zugleich die Bedeutung der internen Nachfolge hervor. Lichtin verantwortet seit Mai 2017 die finanzielle Führung von Abraxas und war in dieser Zeit Mitglied der Geschäftsleitung.

Häni ist mit dem Unternehmen seit vielen Jahren eng vertraut. Er stiess 2013 erstmals zu Abraxas, zunächst als Business Controller, später als Leiter Controlling. Von 2022 bis 2025 war er als Leiter Dienste und Mitglied der Geschäftsleitung bei Gemdat tätig, bevor er im September 2025 als Leiter Controlling zu Abraxas zurückkehrte. Der gelernte Betriebsökonom FH mit einem Master of Science in Business Administration verfügt über einen beruflichen Hintergrund in der Informatik, unter anderem als Softwareentwickler, Produktmanager und Berater.

In seiner neuen Rolle will Häni die Funktion des CFO über das klassische Finanz- und Beschaffungsmandat hinaus verstehen. Er betont, er wolle seine Erfahrung und sein Wissen einbringen, um die weitere Entwicklung von Abraxas aktiv mitzugestalten. CEO Gutmann bezeichnet Häni als „bestens qualifizierten Nachfolger aus den eigenen Reihen“, der das Unternehmen und sein Umfeld sehr gut kenne und damit für Kontinuität stehe.

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Trump-Besuch in Davos: Ermittler prüfen angebliche Mordpläne, Verfahren wird gestoppt

08.10.2026


Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.

Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.

Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.