
Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.
Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.
Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.
Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.

Der Bundesrat hat den 50-jährigen Marc Siegenthaler zum neuen Direktor des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) ernannt. Auf Antrag von Verteidigungsminister Martin Pfister übernimmt der derzeitige stellvertretende Generalsekretär des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Leitung der Schlüsselbehörde per 1. August. Er folgt auf Michaela Schärer, mit der sich das VBS Ende vergangenen Jahres einvernehmlich auf eine Trennung geeinigt hatte.
Mit der Wahl Siegenthalers setzt der Bundesrat klar auf eine interne Lösung. Der Betriebsökonom ist seit 1999 in der Bundesverwaltung tätig und bekleidete im VBS verschiedene Führungsfunktionen, darunter Personalchef und Chef Ressourcen. Seit 2017 gehört er zur Spitze des Departements als stellvertretender Generalsekretär. Seine akademische Ausbildung umfasst einen Abschluss in Staats- und Verwaltungsmanagement an der Berner Fachhochschule sowie einen Executive MBA der Universität Zürich mit Schwerpunkt General und Intercultural Management.
Siegenthaler übernimmt das BABS in einer Phase anhaltender Kritik. Unter der bisherigen Direktorin sorgten insbesondere Reorganisationen, schlechte Resultate bei Personalbefragungen sowie wiederholte IT-Störungen für Unruhe. Technische Probleme traten ausgerechnet während grosser Notfall- und Krisenübungen auf, hinzu kamen Schwierigkeiten mit dem Kommunikationssystem Polycom, über das Bund, Kantone und Rettungsorganisationen in Notlagen eine robuste Verbindung sicherstellen wollen. Interne Prüfberichte warnten zudem, dass bei Cyberangriffen oder einem länger dauernden Stromausfall Teile der Alarmierungssysteme ausfallen könnten.
Die Führungsspitze des VBS setzte für die Neubesetzung eine Findungskommission ein, besetzt mit Vertretern des Departements, der Kantone und der Bundesverwaltung. Im Auswahlprozess habe sich gezeigt, dass Siegenthaler aufgrund seiner Ausbildung, seines Leistungsausweises und seiner langjährigen Erfahrung im Bundesdienst dem Anforderungsprofil für die Direktion des BABS in besonderem Mass entspricht. Die Behörde ist innerhalb des VBS für zentrale Aufgaben im Bevölkerungsschutz zuständig, darunter die Koordination zwischen Bund und Kantonen, die Weiterentwicklung des Zivilschutzes sowie die Alarmierung der Bevölkerung bei Katastrophen und Notlagen. Angesichts wachsender Risiken von Naturereignissen bis hin zu hybriden Bedrohungen steht der neue Direktor vor der Aufgabe, das angeschlagene Amt organisatorisch und technologisch zu stabilisieren und neu auszurichten.