
Bei den Zürcher Stadtratswahlen zeichnet sich ein deutlicher Wandel in der Zusammensetzung der Stadtregierung ab. Die Grünen konnten mit Balthasar Glättli einen dritten Sitz erobern und nehmen diesen der FDP weg, die damit nur noch mit einem Sitz vertreten ist. Die SP verteidigte hingegen ihre vier Sitze problemlos, während die GLP ihren einzigen Sitz behielt. Dieser Machtwechsel markiert eine signifikante Verschiebung im politischen Gefüge der größten Schweizer Stadt.
Die FDP musste einen herben Verlust hinnehmen, da ihr Kandidat Përparim Avdili mit 47.372 Stimmen den Einzug in den Stadtrat verpasste. Damit konnte der Sitz des nicht mehr antretenden Filippo Leutenegger nicht gehalten werden. Der verbleibende FDP-Vertreter Michael Baumer erzielte 52.644 Stimmen und bezeichnete das Ergebnis als "bitter", da es nicht für beide Kandidaten gereicht habe. Die FDP ist nun zum ersten Mal seit 1992 nur noch mit einem Sitz in der Stadtregierung vertreten.
Balthasar Glättli sicherte sich mit 54.889 Stimmen den Wahlerfolg für die Grünen und kündigte an, "grüne Akzente" im Zürcher Stadtrat setzen zu wollen. Seine Parteikollegen Daniel Leupi (63.961 Stimmen) und Karin Rykart (58.450 Stimmen) schafften die Wiederwahl ebenfalls. Auf Seiten der SP landete die neue Kandidatin Céline Widmer mit 61.817 Stimmen auf dem dritten Platz, gefolgt von der bisherigen Stadträtin Simone Brander (61.512 Stimmen). Tobias Langenegger verteidigte den vierten SP-Sitz mit 55.352 Stimmen.
Parallel zu den Stadtratswahlen zeichnet sich im Rennen um das Zürcher Stadtpräsidium ein klares Bild ab. Raphael Golta von der SP erreichte das beste Resultat aller Stadtratskandidierenden und führt im Wettbewerb um die Nachfolge der abtretenden Corine Mauch. Zwar verpasste er das absolute Mehr im ersten Wahlgang, doch an seiner Wahl im zweiten Durchgang wird kaum gezweifelt. Die Wahlbeteiligung lag bei 52,7 Prozent, was eine rege Teilnahme der Zürcher Bevölkerung an diesem politischen Entscheid widerspiegelt.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.