Nahost-Krieg: Über 800.000 Binnenvertriebene im Libanon, 100.000 im Iran

14.03.2026


Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt vor einer sich zuspitzenden Gesundheitskrise im Iran und im Libanon infolge des seit Ende Februar andauernden Kriegs im Nahen und Mittleren Osten. Nach WHO-Angaben wurden im Iran seit Beginn der Kampfhandlungen am 28. Februar 18 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen dokumentiert. Dabei seien acht Beschäftigte des Gesundheitswesens getötet worden. Solche Angriffe kosteten nicht nur Leben, sondern entzogen Gemeinden in einer Ausnahmesituation den Zugang zu medizinischer Versorgung, betonte die Organisation. Personal, Patienten und Einrichtungen müssten nach humanitärem Völkerrecht jederzeit geschützt werden.

Auch der Libanon ist laut WHO erheblich betroffen. Im selben Zeitraum wurden dort 25 Angriffe auf Gesundheitszentren registriert, bei denen 16 Menschen ums Leben kamen und 29 verletzt wurden. Parallel dazu berichtet die WHO unter Verweis auf nationale Behörden von hohen Opferzahlen in beiden Ländern. Im Iran seien 1.255 Menschen getötet und mehr als 15.100 verletzt worden. Im Libanon meldeten die Behörden 634 Todesopfer und über 1.586 Verletzte; nach jüngsten Angaben libanesischer Stellen liege die Zahl der Toten bereits bei rund 690. Die WHO spricht von mehr als 800.000 Binnenvertriebenen im Libanon.

Die militärische Eskalation hat massive Fluchtbewegungen ausgelöst. Schätzungen zufolge sind im Iran mehr als 100.000 Menschen innerhalb des Landes vertrieben worden, im Libanon bis zu 700.000. Viele suchten in überfüllten Gebäuden Zuflucht, häufig mit nur eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen. Diese Bedingungen erhöhten das Risiko für Atemwegs- und Durchfallerkrankungen, warnt die WHO. Besonders gefährdet seien Frauen und Kinder, die in Notunterkünften oft nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung und Vorsorgemaßnahmen hätten.

Zusätzlich zu den direkten Kriegsfolgen beobachtet die WHO im Iran auch Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse. Nach Angriffen auf Ölanlagen sei dort sogenannter „schwarzer Regen“ niedergegangen, zudem seien giftige Verbindungen in der Luft gemessen worden. Diese könnten Atemwegsprobleme auslösen, erklärte die Organisation und schloss sich den Empfehlungen iranischer Behörden an, die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Vor dem Hintergrund anhaltender Luftschläge der USA und Israels auf Ziele im Iran sowie fortgesetzter Angriffe im Libanon weist die WHO darauf hin, dass der Schutz medizinischer Infrastruktur und des Gesundheitspersonals entscheidend sei, um eine weitere Verschärfung der humanitären Lage zu verhindern.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.