Nach gescheitertem Anlauf 2015: JD.com wagt mit Joybuy zweiten Europaversuch

16.03.2026


JD.com startet einen neuen Anlauf in Europa: Der chinesische E-Commerce-Konzern bringt seine Plattform Joybuy offiziell nach Frankreich sowie in fünf weitere Länder – Großbritannien, Deutschland, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. Es ist der zweite Versuch des Unternehmens, sich auf dem europäischen Online-Handelsmarkt zu etablieren, nachdem eine erste Joybuy-Version Mitte der 2010er-Jahre, unter anderem im Vereinigten Königreich, nur begrenzte Traktion erzielt hatte und die Ambitionen später zurückgefahren wurden. Diesmal tritt JD.com in ein deutlich reiferes Wettbewerbsumfeld ein, in dem neben Amazon inzwischen auch chinesische Plattformen wie Temu, AliExpress und Shein bei den Verbrauchern fest verankert sind.

Im Gegensatz zu Temu oder Shein setzt Joybuy in Europa nicht auf radikal niedrige Preise und weitgehend unbekannte Marken. Die Plattform positioniert sich näher an Amazon und fokussiert sich auf ein Sortiment etablierter internationaler Marken, ergänzt um lokale Angebote, etwa von französischen Anbietern. Im Techniksegment reicht die Palette von Smartphones – darunter auch einige iPhone-Modelle und vor allem Geräte von Motorola – über Audiozubehör bis hin zu Druckern, Monitoren, Konsolen, Tablets und Videospielen. Joybuy France beschäftigt derzeit rund 300 Mitarbeiter und will sich mit einer Kombination aus Markenbekanntheit und lokal angepasstem Angebot profilieren.

Den Kern der Differenzierung sieht JD.com in der Logistik. Über seine operative Einheit JoyExpress, die im Februar 2026 gestartet ist, verfügt der Konzern nach eigenen Angaben bereits über mehr als 60 Lagerhäuser in Europa, darunter ein Standort im französischen Département Val-d'Oise. Anders als viele Marktplatz-Modelle kauft Joybuy die Ware ein, lagert sie selbst und versendet direkt an die Kunden. Das soll Qualitätskontrolle und schnelle Zustellung ermöglichen. In der Île-de-France wirbt Joybuy mit dem Service „Double 11“: Bestellungen, die vor 11 Uhr eingehen, sollen noch am selben Tag vor 23 Uhr zugestellt werden. Die Same-Day-Option ist vorerst regional begrenzt, kostenlose Lieferung gibt es ab einem Bestellwert von 29 Euro.

Zur Kundenbindung führt Joybuy ein Abo-Modell ein, das deutlich an Amazon Prime erinnert. Das Programm JoyPlus kostet 3,99 Euro im Monat oder 19,99 Euro im Jahr und umfasst unbegrenzte kostenlose Lieferungen sowie ein Punktesystem, bei dem gesammelte Punkte in Einkaufsgutscheine umgewandelt werden können. Mit einer stärker vertikal integrierten Lieferkette, automatisierten Lagerstrukturen und einem auf schnelle Lieferung ausgelegten Netzwerk versucht JD.com, seine in China aufgebaute Logistikexpertise auf Europa zu übertragen. Der Konzern trifft dabei auf einen Markt, der gegenüber chinesischen Unternehmen zunehmend wachsam ist und zugleich von intensivem Preis- und Servicewettbewerb geprägt wird – Bedingungen, unter denen sich zeigen wird, ob Joybuy diesmal dauerhaft Fuß fassen kann.

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Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.