Milliardenkosten für Verbrenner-Strategie belasten Porsche-Bilanz

12.03.2026


Der Sportwagenbauer Porsche hat im Geschäftsjahr 2025 einen drastischen Gewinneinbruch verzeichnet. Das Ergebnis nach Steuern brach im Vergleich zum Vorjahr um 91,4 Prozent auf 310 Millionen Euro ein, wie das Unternehmen mitteilte. Im Jahr 2024 hatte der Dax-Konzern aus Stuttgart noch einen Gewinn von fast 3,6 Milliarden Euro erwirtschaftet.

Hauptgrund für den deutlichen Rückgang sind die Milliardenkosten, die durch die Rückbesinnung auf Verbrennermotoren entstanden sind. Die sogenannte Verbrenner-Verlängerung hat den Gewinn des Unternehmens größtenteils aufgezehrt. Diese strategische Neuausrichtung wurde unter dem ehemaligen Porsche-Chef Oliver Blume vorangetrieben, der die Produktpalette umgekrempelt hatte.

Neben dem Gewinnrückgang verzeichnete Porsche auch einen Umsatzrückgang im vergangenen Jahr. Der Umsatz sank um fast ein Zehntel auf rund 36,3 Milliarden Euro. Die kombinierte Wirkung von sinkenden Umsätzen und hohen Investitionskosten führte zu der geschwächten finanziellen Performance des Sportwagenherstellers.

Die Entwicklung bei Porsche zeigt die Herausforderungen, vor denen traditionelle Automobilhersteller bei der Umstellung ihrer Produktionsstrategien stehen. Während das Unternehmen versucht, durch eine verstärkte Fokussierung auf Verbrennermotoren wieder Schub zu gewinnen, belasten die damit verbundenen Investitionen die aktuelle Bilanz erheblich. Die Zahlen für 2025 markieren einen deutlichen Kontrast zu den starken Ergebnissen des Vorjahres.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.