
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage auf Herausgabe möglicher Stasi-Unterlagen über die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Ein genereller Anspruch auf Einsicht in Stasi-Akten zu beliebigen Zwecken bestehe nach dem Stasi-Unterlagengesetz nicht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Damit bleibt der Versuch, Merkels Akten offenzulegen, vorerst ohne Erfolg.
Die Richter verwiesen auf die im Stasi-Unterlagengesetz verankerten, engen Voraussetzungen für die Herausgabe. Demnach ist ein Zugang insbesondere dann möglich, wenn die betroffene Person als Begünstigte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) eingestuft werden kann oder zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte war. "Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt", erklärte die Sprecherin. Es gebe keine greifbaren Anhaltspunkte, dass Merkel Begünstigte des MfS gewesen sei; zudem sei sie vor 1990 rechtlich nicht als Person der Zeitgeschichte einzuordnen.
Geklagt hatte der frühere FDP-Politiker Marcel Luthe. Er war Mitglied der Berliner Liberalen und saß von 2016 bis 2021 im Abgeordnetenhaus. 2020 verließ er die FDP, bei der Abgeordnetenhauswahl 2021 trat er in der Hauptstadt für die Freien Wähler an. Mit seiner Klage wollte Luthe die Herausgabe der Unterlagen durch die zuständige Behörde gerichtlich erzwingen.
Die Entscheidung unterstreicht die restriktive Praxis beim Umgang mit Stasi-Unterlagen prominenter Personen. Das Gericht stellte klar, dass auch eine langjährige Spitzenfunktion in der Bundespolitik allein keinen automatischen Anspruch Dritter auf Akteneinsicht begründet, wenn die gesetzlichen Kriterien für eine Herausgabe nicht erfüllt sind.

Die Galenica-Tochtergesellschaft Bichsel stellt ihre defizitäre pharmazeutische Produktion bis Ende 2026 ein und richtet ihr Geschäft künftig auf Home-Care-Dienstleistungen aus. Nach Abschluss des gesetzlich vorgesehenen Konsultationsverfahrens mit der Mitarbeitendenvertretung bestätigte der Verwaltungsrat, dass ein wirtschaftlich tragfähiger Weiterbetrieb der Produktionssparte nicht möglich sei. Trotz kontinuierlicher Investitionen liessen sich die bestehenden Anlagen und Gebäude laut Unternehmen nicht mehr aufrechterhalten.
Im Zuge der Neuausrichtung reduziert Bichsel seinen Stellenabbau leicht: Statt der ursprünglich angekündigten 170 Stellen sollen nun 152 Arbeitsplätze wegfallen. In den kommenden Wochen wird geprüft, wie viele der betroffenen Mitarbeitenden innerhalb des Galenica-Netzwerks weiterbeschäftigt werden können. Die Mitarbeitenden sollen in den nächsten Tagen individuell über ihre persönliche Situation informiert werden.
Für die von der Schliessung betroffenen Beschäftigten hat das Unternehmen einen ausgebauten Sozialplan aufgelegt. Dieser berücksichtigt Faktoren wie Alter und Dienstjahre und enthält eine Härtefallregelung. Zudem unterstützt Bichsel die Mitarbeitenden bei der beruflichen Neuorientierung. Nach Unternehmensangaben sind die konstruktiven Vorschläge der Mitarbeitendenvertretung in die Ausgestaltung des Sozialplans eingeflossen und haben dessen Gestaltung massgeblich geprägt.
Auf der Kundenseite will Bichsel die Versorgungssicherheit im Übergang gewährleisten. Das Unternehmen plant, die Belieferung mit den wichtigsten Produkten bis Ende 2026 sicherzustellen, während parallel der Fokus auf den Ausbau der Home-Care-Dienstleistungen gelegt wird. Damit reagiert die Galenica-Gruppe auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen in der Produktion und setzt verstärkt auf Bereiche, in denen sie mittel- bis langfristig grössere Chancen sieht.