Österreichs Unternehmenslandschaft ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen, während das Ausfallsrisiko insgesamt überschaubar blieb. Laut aktuellen Berechnungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) ist der Unternehmensbestand von rund 225.500 Firmen im Jahr 2019 auf etwa 283.000 im Jahr 2025 gestiegen, ein Plus von rund 25 Prozent. Anfang 2026 wurden bereits rund 291.000 Unternehmen gezählt. Damit werden deutlich mehr Firmen gegründet, als durch Marktaustritte oder Insolvenzen verschwinden.
Die OeNB weist darauf hin, dass die Insolvenzquote – abgesehen von den außergewöhnlich niedrigen Werten während der Pandemie – stabil bei rund 1 Prozent liegt. Für 2025 veranschlagen die Ökonomen eine Quote von 1,18 Prozent, für 2026 auf Basis der bislang erfassten Daten 1,08 Prozent. 2019 wurden 2.123 Insolvenzen registriert, was einer Quote von 0,94 Prozent entsprach. 2025 stieg die Zahl der Pleiten auf 3.335 Fälle, ohne dass die Quote im selben Ausmaß anzog, weil parallel die Gesamtzahl der Unternehmen kräftig zunahm.
Mit einem neuen Unternehmensdynamik-Dashboard stellt die Nationalbank Insolvenzen erstmals in den Kontext einer klar definierten Grundgesamtheit von Unternehmen und ergänzt diese um Daten zu Marktein- und -austritten. Das Tool erlaubt Auswertungen ab 2019 nach Branchen und Regionen, bei Insolvenzen sogar bis hinunter auf Bezirksebene. Damit soll die wirtschaftliche Entwicklung differenzierter analysiert werden können, als dies mit der bislang dominierenden Betrachtung bloßer Absolutzahlen möglich war.
OeNB-Chefökonom Wolf Reuter betont, dass eine steigende Zahl an Insolvenzen nicht automatisch auf ein wachsendes Risiko im System hinweist. Ausschlaggebend sei die Relation zum Gesamtbestand. Nach OeNB-Angaben treten in Österreich jedes Jahr rund fünfmal so viele Unternehmen neu in den Markt ein, wie insolvent werden. Diese laufende Erneuerung sei ein zentrales Merkmal einer dynamischen Volkswirtschaft, in der Gründungen, Marktaustritte und Restrukturierungen parallel ablaufen.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.