
Das Tiroler Transport- und Logistikunternehmen Nothegger Transport Logistik GmbH mit Sitz in St. Ulrich am Pillersee ist insolvent. Am Landesgericht Innsbruck wurde am Montag auf Antrag der Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) das Konkursverfahren eröffnet. Das 1992 gegründete Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben rund 300 Mitarbeiter und unterhält neben dem Hauptsitz in Tirol auch Standorte in Hohenems (Vorarlberg), Wels und Pichl (Oberösterreich). Die Gläubigerschutzverbände Creditreform, KSV1870 und der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) bestätigten die Verfahrenseröffnung.
Die Passiva des Unternehmens belaufen sich laut AKV auf rund 15 Millionen Euro. Als Hauptgläubiger werden die ÖGK mit Verbindlichkeiten in Höhe von etwa 3,2 Millionen Euro, das Finanzamt mit rund 1,8 Millionen Euro und Banken mit etwa 9,3 Millionen Euro genannt. Im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens seien zwar Teilzahlungen geleistet worden, eine Entkräftung der Zahlungsunfähigkeit sei jedoch nicht gelungen. Geschäftsführender Gesellschafter ist Karl Nothegger, weitere Anteile hält die Nothegger Holding GmbH.
Als wesentlicher Faktor für die finanzielle Schieflage werden Stundungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen während der Corona-Pandemie genannt. Laut KSV1870 habe das Unternehmen diese Möglichkeit "großzügig in Anspruch genommen" und sei bei fälliger Rückzahlung nicht in der Lage gewesen, entsprechende Vorsorge zu treffen. Zudem scheiterte laut Angaben des Geschäftsführers im Vorfeld der Insolvenz der geplante Einstieg eines Investors sowie der kurzfristige Verkauf einer Liegenschaft, wodurch notwendige Liquidität nicht rechtzeitig beschafft werden konnte.
Als Aktiva kann das Unternehmen seinen umfangreichen Fuhrpark einbringen. Die firmeneigenen Fahrzeuge werden auf 9,7 Millionen Euro geschätzt, hinzu kommen fremdfinanzierte bzw. Leasingfahrzeuge im Wert von etwa 7,4 Millionen Euro. Die Betriebsliegenschaft in St. Ulrich am Pillersee wurde mit 1,9 Millionen Euro bewertet, zudem bestehen Beteiligungen an verbundenen Unternehmen wie der Nothegger Immobilien GmbH. Ob eine Sanierung oder Fortführung des Betriebs angestrebt wird, ist derzeit noch unklar. Die Situation bedeutet unsichere Zeiten für die betroffenen Mitarbeiter.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.