EU importiert 13 Prozent Rohöl aus Nahostregion

10.03.2026


Deutschland hat im Jahr 2025 einen größeren Anteil seines Rohöls aus dem Nahen Osten bezogen als noch fünf Jahre zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stammten 6,1 Prozent der deutschen Rohölimporte aus der Region, was 4,6 Millionen Tonnen von insgesamt 75,7 Millionen Tonnen entspricht. Im Vergleich dazu lag der Anteil im Jahr 2020 bei 4,4 Prozent von 84,7 Millionen Tonnen. Die Daten zeigen eine leichte Verschiebung der Bezugsquellen, während gleichzeitig die Gesamtimportmenge zurückgegangen ist.

Wichtigster Lieferant für Deutschland bleibt Norwegen mit einem Anteil von 16,6 Prozent an den Rohöleinfuhren, gefolgt von den Vereinigten Staaten mit 16,4 Prozent und Libyen mit 13,8 Prozent. Aus dem Nahen Osten war der Irak mit 4,2 Prozent der bedeutendste Lieferant und belegte damit den siebten Platz unter den wichtigsten Rohöllieferanten Deutschlands. Die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien folgten mit Anteilen von 1,1 Prozent beziehungsweise 0,8 Prozent.

Die Europäische Union ist insgesamt deutlich stärker von Lieferungen aus dem Nahen Osten abhängig als Deutschland. Laut Eurostat bezogen die EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2025 insgesamt 13,0 Prozent ihrer Rohölimporte aus der Region. Die wichtigsten Lieferländer für die EU waren Saudi-Arabien mit einem Anteil von 6,9 Prozent und der Irak mit 5,9 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen die unterschiedliche Gewichtung der Bezugsquellen innerhalb der Europäischen Union.

Die deutsche Nachfrage nach Rohöl ist über die vergangenen Jahre deutlich gesunken. Die 2025 importierte Menge lag um 10,6 Prozent unter der von 2020. Im Vergleich zu 2005 ging die Einfuhr sogar um mehr als ein Drittel zurück. Insbesondere Saudi-Arabien hat für den deutschen Markt an Bedeutung verloren – während 2020 noch 2,3 Prozent der hiesigen Rohölimporte aus dem Land stammten, waren es 2025 nur noch 0,8 Prozent. Andere Staaten des Nahen Ostens wie Oman, Katar, Kuwait oder der Iran lieferten im Berichtsjahr kein Rohöl nach Deutschland.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.