
In Dresden sind drei neue Stolpersteine zur Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus verlegt worden. Die Messingtafeln im Boden erinnern an eine dreiköpfige jüdische Familie, die nach Angaben der Stadt in verschiedenen Konzentrationslagern ermordet wurde. Organisiert wurde die Verlegung vom Verein „Stolpersteine für Dresden“, der seit 2009 die Biografien von NS-Opfern recherchiert, die Gedenksteine koordiniert und den Kontakt zu Angehörigen hält. In der sächsischen Landeshauptstadt erinnern inzwischen 417 Stolpersteine an Verfolgte des NS-Regimes; europaweit wurden seit den 1990er-Jahren mehr als 130.000 dieser dezentralen Gedenksteine verlegt.
Das Gedenkprojekt, das in der Regel spendenfinanziert ist, setzt bewusst im unmittelbaren Lebensumfeld der Opfer an: Die kleinen Steine werden am letzten bekannten Wohn- oder Wirkungsort im öffentlichen Raum platziert, die Oberseite trägt Name und Lebensdaten. Während Kommunen wie Dresden daran festhalten, wächst andernorts der Widerstand. In Magdeburg etwa plant die Stadt nach eigenen Angaben die Verlegung von 19 weiteren Stolpersteinen zum Gedenken an die Opfer des NS-Terrors und setzt damit ebenfalls auf eine Präsenz der Erinnerung im Alltag.
Nur wenige Kilometer von Dresden entfernt hat sich die Stadt Heidenau hingegen gegen weitere Stolpersteine im Straßenraum entschieden. Der Stadtrat billigte Ende September mehrheitlich einen Antrag von AfD und CDU, wonach künftig keine neuen Steine mehr auf öffentlichen Wegen verlegt werden sollen. Das Gedenken solle vorzugsweise auf dem Nordfriedhof der Stadt stattfinden, „so dass ein direktes Betreten der Gedenkelemente ausgeschlossen ist“, heißt es in dem Beschluss. Die Entscheidung stieß bundesweit auf Kritik und löste eine Debatte darüber aus, ob damit die Opfer aus dem alltäglichen Stadtbild verdrängt werden.
Als Reaktion auf das Verbot organisierte der in Pirna ansässige Verein „AKuBiz“, der nach eigenen Angaben in der Demokratie- und Erinnerungsarbeit tätig ist, einen Mahngang durch Heidenau. Rund 200 Menschen schlossen sich der Aktion an, um nach Angaben des Vereins sowohl ihre Wut und Enttäuschung über den Ratsbeschluss auszudrücken als auch an jene Personen zu erinnern, für die Stolpersteine geplant waren. Unterstützung kam unter anderem von der kulturpolitischen Sprecherin der Linken im Landtag, Luise Neuhaus-Wartenberg. Stolpersteine seien für die Erinnerungskultur zwar nicht ausreichend, aber unverzichtbar, sagte sie und kritisierte Versuche, diese Form des Gedenkens aus dem Alltag in abgelegene Bereiche wie Friedhöfe zu verlagern.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.