Cyberresilienz im Hochschulbetrieb: FHNW schützt 350 TB Daten mit Hybrid-Cloud-Ansatz

26.03.2026


Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) hat ihre IT-Infrastruktur umfassend modernisiert und setzt dabei auf eine Hybrid-Cloud-Lösung von Hitachi Vantara. In Zusammenarbeit mit dem Schweizer IT-Dienstleister Sonio AG implementierte die Hochschule eine integrierte Architektur für Block- und Objektspeicher, die lokale Systeme und Cloud-Dienste verbindet. Ziel ist es, den stetig wachsenden Anforderungen an Verfügbarkeit, Geschwindigkeit und Sicherheit von Daten gerecht zu werden und die Resilienz gegenüber Cyber-Bedrohungen deutlich zu erhöhen.

Als eine der größten Fachhochschulen der Schweiz mit mehr als 14.000 Studierenden, 3.200 Mitarbeitenden und 57 Bachelor- und Masterstudiengängen ist die FHNW auf einen zuverlässigen Zugriff auf ihre IT-Ressourcen angewiesen. Die neue Dateninfrastruktur schützt nach Angaben der Hochschule mehr als 1.100 virtuelle Maschinen, rund 350 Terabyte an Daten sowie über 150 Terabyte an M365-Cloud-Daten. Mit der Kombination aus Veeam Backup & Recovery und Block-Storage-Arrays der Hitachi Virtual Storage Platform profitiert die FHNW von bis zu viermal schnelleren Backup-Übertragungen.

Ein zentrales Motiv für das Projekt war die Beschleunigung von Wiederherstellungsprozessen nach Datenverlusten oder Cybervorfällen. Ransomware-resistente Recovery-Vorgänge, die früher Tage in Anspruch nahmen, lassen sich nun innerhalb von Minuten abschließen. „Die Wiederherstellung gelöschter Daten war früher ein langwieriger, manueller Prozess, gebunden an kurze Aufbewahrungszeiten auf der Festplatte“, sagt Patrick Gebhard, System Engineer Data Center an der FHNW. Die frühere Methode zum Kopieren von Wiederherstellungspunkten habe sich als ineffizient erwiesen.

Mit der neuen Lösung kann die Hochschule nach eigenen Angaben die passenden Daten während interaktiver Support-Sitzungen innerhalb von Minuten bereitstellen. Der Ablauf sei schneller und reibungsloser geworden, was die Servicequalität und die Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer spürbar verbessere. Die modernisierte, cyberresiliente Speicherarchitektur bildet damit das Rückgrat für Lehre, Forschung und Verwaltung an der FHNW und soll die Hochschule langfristig gegen Ausfälle und Angriffe absichern.

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.