Bosch führt erneut Patentranking in Deutschland an

11.03.2026


Baden-Württemberg behauptet sich erneut als das innovativste Bundesland Deutschlands. Laut dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) reichten Unternehmen und Erfinder aus dem Südwesten im vergangenen Jahr 15.161 Patente ein. Trotz eines leichten Rückgangs um 2,2 Prozent liegt das Land damit klar vor Bayern, das mit 12.575 Anmeldungen den zweiten Rang belegt. Diese Zahlen unterstreichen die anhaltende Innovationskraft der Region im Bundesländervergleich.

Eine zentrale Rolle für diese Spitzenposition spielt die Automobilindustrie. Die Liste der Unternehmen mit den meisten Patentanmeldungen wird erneut von Bosch angeführt. Der Technologie- und Zulieferkonzern meldete 4.109 Patente beim DPMA an. Auf Platz zwei folgt der Stuttgarter Autohersteller Mercedes-Benz mit 2.726 Anmeldungen. Die Top Ten der anmeldefreudigsten Unternehmen setzen sich ausschließlich aus Automobilherstellern und -zulieferern zusammen, darunter auch Porsche und ZF Friedrichshafen.

Bosch führt diese Rangliste seit Jahren an. Stefan Hartung, Vorsitzender der Geschäftsführung von Bosch, kommentierte die Zahlen und verwies auf die Bedeutung von Innovationen und Spitzentechnologie als Säulen der 140-jährigen Unternehmensgeschichte. Die Innovationskraft zeige sich kontinuierlich in den Patentanmeldungen. In Europa zählt der Konzern ebenfalls zu den Top-Anmeldern für Patente und hält in Deutschland etwa 120.000 aktive Schutzrechte.

Die hohe Zahl der Patentanmeldungen aus Baden-Württemberg wird der breiten Aufstellung von Unternehmen wie Bosch als weltweit tätige Technologieunternehmen zugeschrieben. Die Konzentration der Automobilbranche in der Region trägt maßgeblich zu dieser Entwicklung bei. Die DPMA-Statistik zeigt, dass rund 30 Prozent aller Patentanmeldungen von den zehn anmeldefreudigsten Unternehmen stammen, die allesamt der Automobilindustrie angehören.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.