
Angesichts wachsender Ungeduld in der Wirtschaft hat Bundeskanzler Friedrich Merz Tempo bei Reformen versprochen. Der CDU-Politiker sagte nach einem Treffen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft in München, er teile die Befürchtungen, dass Deutschland insbesondere durch die sehr hohen Arbeitskosten Arbeitsplätze verlieren könnte. Deswegen müssten die Arbeitskosten gesenkt werden.
Der Beitrag, den die Bundesregierung leisten könne, seien Reformen der Sozialsysteme, um die hohen Arbeitskosten durch Sozialversicherungsbeiträge in den Griff zu bekommen und tendenziell möglichst auch zu senken. Merz betonte, dass dafür nicht mehr sehr viel Zeit bleibe und diese Reformen in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden müssten. Die Bundesregierung hat bereits Kommissionen, beispielsweise zur Reform der Rente, eingesetzt.
Handwerkspräsident Jörg Dittrich sprach von einem hohen Reformdruck und der Notwendigkeit, in Deutschland wieder ein selbsttragendes Wachstum zu schaffen. Das für 2026 erwartete Wachstum komme zu großen Teilen von staatlichen, schuldenfinanzierten Milliardenausgaben zur Modernisierung der Infrastruktur. Dittrich sagte, er höre in Handwerksbetrieben immer wieder den Satz: 'Die Hütte brennt an vielen Stellen.'
Merz wies darauf hin, dass es Anzeichen dafür gebe, dass die Konjunktur langsam Fahrt aufnehme, getragen von staatlichen Impulsen. Dies reiche aber nicht aus. Mit Blick auf die Folgen des Iran-Kriegs sagte der Kanzler, wenn der Konflikt zeitlich begrenzt bleibe, dürften sich die Auswirkungen auf die Konjunktur in Deutschland in Grenzen halten.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.