
Deutsche Synchronsprecherinnen und -sprecher erhöhen den Druck auf Streaminganbieter wie Netflix. Hintergrund sind neue Vertragsklauseln, die es erlauben sollen, bereits aufgezeichnete Stimmen für das Training von Systemen mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu nutzen. Nach Angaben des Verbands Deutscher Sprecher:innen (VDS) lehnen viele Künstler diese Regelungen ab und verweigern ihre Unterschrift – mit der Folge, dass erste Synchronproduktionen ins Stocken geraten.
Im Zentrum der Kritik steht die Verknüpfung von Engagement und Zustimmung zur KI-Nutzung. „Ich bin nicht bereit, das Training einer Künstlichen Intelligenz zu unterstützen“, sagte Natascha Geisler, deutsche Stimme von Jennifer Lopez, der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe eine aktuelle Synchronarbeit für Lopez wegen der Netflix-Vertragsbedingungen abgesagt. Bei den neuen Verträgen gebe es nach ihrer Darstellung keine Möglichkeit, der Nutzung der eigenen Stimme für KI-Training zu widersprechen; die Zustimmung sei Voraussetzung für einen Auftrag.
Zusätzlichen Zündstoff liefert die Frage der Vergütung. Geisler moniert, in den Netflix-Verträgen sei „an keiner Stelle schriftlich festgehalten, dass für das KI-Training eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist“. Beim Training würden sämtliche Facetten von Schauspiel und Intonation erfasst, damit KI-Systeme lernen können, unterschiedliche Emotionen zu imitieren. Sie wolle weder „Datenfutter“ sein noch dazu beitragen, dass ihr Berufsstand perspektivisch ersetzt werden könne, sagte die Sprecherin.
Der VDS, der ein Treffen in München mit prominenten deutschen Stimmen unter anderem von Tom Cruise, Renée Zellweger, Cameron Diaz und SpongeBob mitorganisiert hat, drängt auf klare gesetzliche Regeln für den Einsatz von KI in der Branche. Nur eine Regulierung könne aus Sicht des Verbands eine unkontrollierte und illegale Nutzung von Stimmen verhindern und die Qualität menschengemachter Kunstwerke sichern. Netflix verweist unterdessen laut einer Unternehmenssprecherin darauf, dass der Einsatz von KI im Einklang mit geltendem Recht erfolge und beruft sich auf Vereinbarungen, die der Konzern im vergangenen Sommer gemeinsam mit dem Bundesverband Schauspiel getroffen habe.

Der Aargauer Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz, Cédric Wermuth, will 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren – und stösst damit in seiner eigenen Kantonalpartei abermals an die formelle Grenze der Amtszeitbeschränkung. Seit 2011 sitzt der 40-Jährige im Bundesparlament und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit. Die SP Aargau sieht in ihren Statuten jedoch vor, dass Mandate auf kantonaler und eidgenössischer Ebene nach zwölf Jahren nur weitergeführt werden können, wenn die Delegierten mit einer Zweidrittelmehrheit eine erneute Nomination beschliessen.
Die Geschäftsleitung der SP Aargau empfiehlt den Delegierten nun, Wermuth ein weiteres Mal zu nominieren und dafür eine vorgezogene Entscheidung zu treffen. Wie die Kantonalpartei mitteilte, soll der Parteitag am 25. April über die Kandidatur befinden. Die Parteiführung argumentiert, die Kombination aus Nationalratsmandat und Co-Präsidium der SP Schweiz sei «politisch besonders wertvoll». Eine frühzeitige Klärung schaffe Planungssicherheit für anstehende politische Weichenstellungen.
Für Wermuth ist es nicht die erste Konfrontation mit der hausinternen Amtszeitlimite. Bereits vor den eidgenössischen Wahlen 2023 musste der Parteitag die Hürde der Statuten nehmen. Damals sprachen sich die Delegierten laut Angaben der Kantonalpartei einstimmig für eine Aufhebung der Amtszeitbeschränkung im konkreten Fall aus und ermöglichten ihm damit die erneute Kandidatur. Die SP Aargau betont zugleich, sie stehe grundsätzlich klar hinter der Zweidrittelanforderung nach zwölf Jahren, weil diese eine starke Verankerung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in der Parteibasis sicherstelle.
Der Entscheid über Wermuths politische Zukunft im Nationalrat ist eng verknüpft mit seiner Rolle an der Spitze der Bundespartei. Nach Angaben der SP Aargau will der Co-Präsident im kommenden Herbst erneut für das Co-Präsidium der SP Schweiz antreten. Dafür soll früh feststehen, ob er 2027 wieder als Nationalratskandidat aus dem Aargau ins Rennen gehen kann. Über die Frage, ob für den prominenten Sozialdemokraten ein weiteres Mal eine Ausnahme von der kantonalen Amtszeitregel gemacht wird, entscheiden nun die Delegierten – und damit auch darüber, wie streng die SP Aargau ihre eigenen Vorgaben im Spannungsfeld von Kontinuität und Erneuerung auslegt.