
Österreich wird seine Klimaziele nach Einschätzung führender Forscher ohne CO2-Speicherung nicht erreichen. Bei sogenannten unvermeidbaren Emissionen aus Industrieprozessen wie Müllverbrennung oder Zementproduktion sei die Abscheidung und Einlagerung von Kohlendioxid technisch notwendig, argumentieren Johannes Schmidt von der Universität für Bodenkultur Wien (Boku) und Michael Ornetzeder von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW). „Wir dürfen netto keine zusätzlichen Emissionen in die Atmosphäre einbringen, das ist physikalische Realität“, sagt Schmidt. CO2-Vermeidung bleibe zwar die zentrale Klimaschutzstrategie, doch für einige Sektoren gebe es derzeit keine praktikable Alternative zu Carbon Capture and Storage (CCS).
Die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat vergangene Woche ein Gesetz in Begutachtung geschickt, das das seit 2011 geltende Verbot der CO2-Speicherung aufheben und entsprechende Projekte in Österreich überhaupt erst ermöglichen soll. Im Fokus stehen vor allem frühere Öl- und Gasfelder rund um Wien, in Niederösterreich und in Oberösterreich als potenzielle Speicherstätten. Bestehende Industrieanlagen müssten mit Abscheidetechnologien nachgerüstet werden, um das CO2 vor Ort zu erfassen und anschließend in geeignete geologische Formationen zu verbringen.
Ökonomisch ist CCS für die Industrie ein massiver Eingriff: Die Kosten pro Tonne abgeschiedenem und gespeichertem CO2 dürften nach Einschätzung der Forscher nicht unter 200 Euro liegen. Dennoch sehen sie kaum Alternativen, wenn energieintensive Betriebe im Land gehalten und gleichzeitig Klimaneutralität erreicht werden sollen. Branchen mit hohen, schwer vermeidbaren Emissionen hätten „keine Chance, das anders zu machen“, sagt Schmidt. Ohne eigene Speicheroption drohe mittelfristig ein Standortnachteil gegenüber Ländern, die entsprechende Infrastrukturen bereits aufbauen.
Ein im April 2026 veröffentlichtes Whitepaper der ÖAW, an dem Schmidt und Ornetzeder mitgearbeitet haben, beleuchtet offene Fragen des Carbon Managements in Österreich – vom Umgang mit CO2-Strömen bis zu regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Forscher sehen die Idee, heimische Emissionen durch den Zukauf von Zertifikaten aus anderen EU-Staaten auszugleichen, in den kommenden Jahren als wenig realistisch an. Diese Länder müssten dafür nicht nur selbst klimaneutral werden, sondern zusätzlich erhebliche Negativemissionen erzielen. Vor diesem Hintergrund wird die geplante Aufhebung des Speicherverbots zu einem zentralen Baustein der österreichischen Klimastrategie.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.