
Mit der konstituierenden Sitzung des Landtags in Sachsen-Anhalt hat der politische Kurs des Bundeslands unmittelbare wirtschaftliche und institutionelle Bedeutung gewonnen. Die AfD war bei der Landtagswahl am 6. September klar stärkste Kraft geworden, verfehlte jedoch knapp die absolute Mehrheit. Nun steht sie vor der Möglichkeit, mit Tobias Rausch erstmals das symbolträchtige Amt des Landtagspräsidenten zu übernehmen – und im Dezember ihren Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund zum ersten Ministerpräsidenten der Partei wählen zu lassen. Parallel ringen andere Parteien weiter um ein überparteiliches Regierungsmodell.
Die Sitzung eröffnete als Alterspräsidentin die Linken-Politikerin Eva von Angern, die dem Landtag seit 2002 angehört. In ihrer Rede mahnte sie die Abgeordneten zu einem respektvollen Umgang und warnte vor einer Verrohung der parlamentarischen Kultur. Herabwürdigung, Diffamierung und Niederbrüllen hätten bereits die vergangene Wahlperiode belastet, betonte sie und erinnerte daran, dass Parlamentarismus in Deutschland historisch keine Selbstverständlichkeit sei. Zugleich verwies sie auf erste praktische Folgen der aktuellen politischen Perspektive: Bewerberinnen und Bewerber für Lehramtsstellen sprängen ab, gebuchte Reisen würden storniert.
Auf Bundesebene kommen zusätzliche Warnungen aus der Wirtschaft. Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Tanja Gönner, sieht bei einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Risiken für das Investitionsklima. Die AfD sei „keine Wirtschaftspartei“, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Der wirtschaftliche Erfolg des Landes basiere auf Offenheit, Welthandel, Exportchancen und gut ausgebildeten Fachkräften, auch aus dem Ausland – Faktoren, die sich aus ihrer Sicht in den Positionen der AfD nicht widerspiegelten. Ein Aufschwung sei unter einer AfD-geführten Landesregierung daher nicht zu erwarten, das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen könne leiden.
Auch institutionell steht Sachsen-Anhalt vor einem Test. Bodo Ramelow, Bundestagsvizepräsident und langjähriger Ministerpräsident Thüringens, verweist auf die weitreichenden Kompetenzen eines Parlamentspräsidenten. Das Amt sei „keine Banalität“, sagte er der Zeit. Der Präsident entscheide über Beginn und Ende von Sitzungen, übe das Hausrecht und in der Eigenordnung des Parlaments auch Polizeirecht aus. Im schlimmsten Fall sei „Destruktion“ möglich, wenngleich die Geschäftsordnung Grenzen setze. Die parlamentarische Demokratie habe bislang stark auf ungeschriebene Regeln und gegenseitigen Anstand gebaut – ob dieses informelle Fundament unter veränderten Mehrheiten trägt, entscheidet sich nun auch in Magdeburg.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.