Adipositas bei Kindern: 3,6 Prozent bei Schuleingangsuntersuchung betroffen

10.03.2026


Mehr als eine Million Menschen in Bayern leiden unter krankhaftem Übergewicht, was das Gesundheitssystem des Freistaats erheblich belastet. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bezifferte die jährlichen Kosten für Adipositas auf geschätzte 197 Millionen Euro. Im Jahr 2024 waren rund 1,1 Millionen gesetzlich Versicherte von dieser chronischen Erkrankung betroffen, wie das Ministerium mitteilte.

Die Zahlen zeigen ein deutliches Bild in der Bevölkerung. Laut dem jüngsten Mikrozensus gelten etwa 15 Prozent der Erwachsenen in Bayern als stark übergewichtig, weitere 35 Prozent als übergewichtig. Seit 2009 ist dieser Anteil leicht angestiegen. Bei Kindern sind die Werte ebenfalls besorgniserregend: Bei der Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2023/24 wurden 3,6 Prozent der Kinder als stark übergewichtig eingestuft, weitere 4,9 Prozent als übergewichtig.

Adipositas bringt erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich. Die Erkrankung gilt als Risikofaktor für Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bestimmte Krebsleiden. Zudem geht sie mit einem höheren Sterblichkeitsrisiko und einer reduzierten Lebenserwartung einher. Gesundheitsministerin Gerlach betonte, dass starkes Übergewicht nicht nur eine körperliche, sondern auch eine psychische Belastung für Betroffene darstellt.

Um der Entwicklung entgegenzuwirken, setzt die bayerische Regierung auf Prävention. Mit einem "Masterplan Prävention für Bayern" sollen Übergewicht und Adipositas verringert werden. Gerlach erklärte, dass ausreichend Bewegung und eine ausgewogene Ernährung bereits im frühen Kindesalter wichtig seien. Der Plan zielt darauf ab, die Gesundheitskosten zu senken und die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.